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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08   

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https://dejure.org/2010,5117
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08 (https://dejure.org/2010,5117)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 9 KR 13/08 (https://dejure.org/2010,5117)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 9 KR 13/08 (https://dejure.org/2010,5117)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 11
    Sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von neuen Bescheiden mit erstmaliger Feststellung der Versicherungspflicht - Verwirkung wegen Treuwidrigkeit des Arbeitnehmers - Anfrage- und Statusfeststellungsverfahren - formelle Rechtmäßigkeit - Feststellungsbescheid über ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § ... 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 11, § 24 Abs 1 SGB 10, § 33 Abs 1 SGB 10, § 35 Abs 1 SGB 10, § 39 Abs 1 S 1 SGB 10, § 153 Abs 1 SGG, § 96 Abs 1 SGG, § 7a SGB 4
    (Sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von neuen Bescheiden mit erstmaliger Feststellung der Versicherungspflicht - Verwirkung wegen Treuwidrigkeit des Arbeitnehmers - Anfrage- und Statusfeststellungsverfahren - formelle Rechtmäßigkeit - Feststellungsbescheid über ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von neuen Bescheiden aus einem Anfrageverfahren mit erstmaliger Feststellung der Versicherungspflicht in ein sozialgerichtliches Verfahren; Verwirkung des Rechts zur Antragstellung auf Durchführung eines Anfrage- und Statusfeststellungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von neuen Bescheiden aus einem Anfrageverfahren mit erstmaliger Feststellung der Versicherungspflicht in ein sozialgerichtliches Verfahren; Verwirkung des Rechts zur Antragstellung auf Durchführung eines Anfrage- und Statusfeststellungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 Bescheide erteilt, mit denen sie isoliert das Vorliegen einer dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung feststellt und erlässt sie während des sozialgerichtlichen Verfahrens einen neuen Bescheid, mit dem sie unter Zugrundelegung desselben Lebenssachverhaltes in Anwendung der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R = BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) die Versicherungspflicht auf Grund dieser Beschäftigung feststellt, so wird der Bescheid gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens.

    Mit dem neuen Bescheid vom 14. Januar 2009 (2010) hat die Beklagte der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11. März 2009, B 12 R 11/07 R, zitiert nach juris) Rechnung getragen, nach der eine isolierte Feststellung einer abhängigen Beschäftigung - wie im Bescheid vom 30. September 2002 vorgenommen - nicht zulässig ist.

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist zwar als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Danach stellt es eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist zwar als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Danach stellt es eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Zulässigkeit des Anfrageverfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Gegen die Möglichkeit einer Verwirkung des Antragsrechts (vgl. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, § 7 a Rn. 7; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2009, L 11 R 3849/05, zitiert nach juris, Rn. 26), spricht insbesondere, dass die zuständige Einzugstelle - ggf. nach Hinweis eines Beteiligten - von Amts wegen das Vorliegen von Versicherungspflicht zu prüfen und festzustellen hätte.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Da aber das Anfrageverfahren auch nach Beendigung der Beschäftigung durchgeführt werden kann (BSG, Urteil vom 4. Juni 2009, B 12 KR 31/07, zitiert nach juris), muss ein Antrag auf Durchführung des Anfrageverfahrens nach § 7 a SGB IV zulässig sein, solange die Versicherungspflicht von einem Versicherungsträger zulässigerweise festgestellt werden kann.
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist zwar als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    1.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, zitiert nach juris, Rn. 21, 22) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Ist er entstanden und liegt deshalb ein die Versicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis vor, so können die Vertragsparteien das Versicherungsverhältnis in seiner öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung durch späteres Verhalten für die Vergangenheit nicht mehr beeinflussen (BSGE 78, 224).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Denn grundsätzlich ist nicht das Zufluss-, sondern das Entstehungsprinzip maßgeblich (BSGE 75, 61, 65f), d. h. es kommt nicht darauf an, ob die Entgelte tatsächlich geleistet wurden, sondern ob ein Entgeltanspruch entstanden ist.
  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 68/60
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08
    Bei Diensten höherer Art ist es darüber hinaus anerkannt, dass an die Stelle des Weisungsrechts eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess tritt; solange jemand in einen fremden, d. h. den Interessen eines anderen dienenden und von dessen Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebes unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (vgl. in Bezug auf einen Anwaltsassessor: BSGE 21, 57, 58).
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • SG Duisburg, 05.08.2021 - S 10 R 802/14
    Wenn allein die Treuwidrigkeit einer Partei des Beschäftigungsverhältnisses eine Verwirkung der Rechte der Sozialversicherungsträger herbeiführen könnte, ginge dies zu Lasten Dritter, d.h. der betreffenden Sozialversicherungsträger (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.03.2010 L 9 KR 13/08).

    Eine unzulässige Rechtsausübung kann umgekehrt dann gegeben sein, wenn ein Sozialversicherungsträger ein Verhalten gezeigt hat, aufgrund dessen der Betroffene darauf vertrauen durfte, zu seinem Nachteil werde die Versicherungspflicht nicht mehr festgestellt und Beiträge nicht mehr erhoben (vgl. BSG Urteil vom 27.07.2011 B 12 R 16/09 R; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.03.2010 L 9 KR 13/08).

    Gegen die Möglichkeit der Verwirkung des Antragsrechts wegen treuwidrigen Verhaltens des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber spricht schließlich auch der Umstand, dass die zuständige Einzugsstelle - ggf. nach Hinweis eines Beteiligten - von Amts wegen verpflichtet wäre, das Vorliegen von Versicherungspflicht zu prüfen und festzustellen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.03.2010 L 9 KR 13/08).

  • LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 102/12

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Die Bescheide vom 24.09.2012 stellen letztlich nur klar, dass die getroffenen Feststellung, es habe ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, hier in concreto bedeutet, dass für diese Tätigkeit des Beigeladenen zu 1. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestanden hat (vgl. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 17. Dezember 2009 - L 8 KR 245/07 - juris; LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 24. März 2010 - L 9 KR 13/08 - juris; LSG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 31. März 2010 - L 6 R 3/09 - juris; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 36 KR 2638/08 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 203/07
    § 96 Abs. 1 SGG findet demnach Anwendung, wenn durch einen Bescheid Versicherungspflicht festgestellt wird und über einen vorherigen Bescheid, der im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV für denselben Lebenssachverhalt bereits das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung festgestellt hatte, noch ein gerichtliches Verfahren anhängig ist (Urt. des erkennenden Senats v. 24. März 2010 - L 9 KR 13/08).

    Weicht die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsleistung von den getroffenen Vereinbarungen ab, so ist die erstere maßgebend (BSG, Urt. v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, Urt. d. erkennenden Senats v. 24. März 2010 - L 9 KR 13/08 -).

    Ein Beschäftigungsverhältnis wäre anzunehmen, wenn der Beigeladene zu 4) seine Arbeitsleistung in den Kanzleiräumlichkeiten des Klägers während fester Arbeitszeiten zu erbringen gehabt hätte (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - Urt. d. erkennenden Senats v. 24. März 2010 - L 9 KR 13/08 -).

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